: Verjährung
Wer noch Rechnungen aus dem Jahr 1998 zu begleichen hat – etwa für Handwerkerarbeiten oder den Kauf eines Fernsehers – kann sich am Jahresende freuen: Der Anspruch auf solche Zahlungen verjährt zum 1. Januar 2001. Auch Arzt- oder Rechtsanwaltsrechnungen sowie rückständige Lohn- und Gehaltsforderungen fallen unter die Verjährungsfrist.
Wer also Forderungen gegen andere hat, sollte sich jetzt darum kümmern. Die Verjährung wird unterbrochen, wenn ein Güteantrag bei der Öffentlichen Rechtsauskunft und Vergleichsstelle (ÖRA) gestellt ist. Nach Eingang des Antrags bei der ÖRA wird die Gegenseite gebeten, sich zu den Zahlungsrückständen zu äußern. Häufig finden die beiden Seiten mit Hilfe der ÖRA einen Kompromiss. Dies ist auf jeden Fall kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren. Der Antrag kann noch bis zum 29. Dezember 2000 um 13 Uhr bei der ÖRA persönlich abgegeben werden. Nähere Informationen gibt es unter Tel.: 428 43 41 52.
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