: Bewährung für RZ-Kronzeugen
BERLIN ap/taz ■ Das frühere Mitglied der Revolutionären Zellen (RZ), Tarek Mousli, wurde gestern vom Berliner Kammergericht zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht schloss sich mit seinem Urteil dem Antrag der Bundesanwaltschaft an. Sie nahm für den Angeklagten die Kronzeugenregelung in Anspruch.
Die Richter legten dem Angeklagten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Umgang mit explosivem Material zur Last. Der 41-Jährige ist weiterhin im Zeugenschutzprogramm des Bundeskriminalamtes, erhält neben finanziellen Zuwendungen, einem Mietzuschuss und einem Auto auch eine neue Identität. Im kommenden Frühjahr soll der gebürtige Libanese in einem neuen Prozess gegen vier weitere Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ als Hauptbelastungszeuge der Bundesanwaltschaft aussagen. Die vier Beschuldigten sind seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft. Als Reaktion auf das Urteil wurde der Verurteilte aus dem Publikum mit Geldstücken beworfen.
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