: Vorschriften gegen Korruption
Bremen (taz) – Gleich drei so genannte Verwaltungsvorschriften gegen Korruption hat gestern der Bremer Senat beschlossen. Darin geht es um Aufklärung über besonders gefährdete Bereiche in der öffentlichen Verwaltung wie Auftragsvergabe oder große Aufgabenkonzentration ebenso wie um ein prinizipielles Verbot, Geschenke anzunehmen. Auch die Innenrevision soll künftig zur Korruptionsbekämpfung beitragen. In Bremen gab es 1999 sechs nachgewiesene Fälle von Korruption.
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