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Die Lücke im Gesetz

Auch in Deutschland stehen mehrere Forschergruppen in den Startlöchern, um endlich mit embryonalen Stammzellen arbeiten zu können. Unter anderem Forscherteams an den Universitäten in Bonn und Aachen. Entsprechende Anträge für Forschungsmittel liegen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) schon seit längerem vor. Zwar verbietet das deutsche Embryonenschutzgesetz die so genannte verbrauchende Embryonenforschung. Nach dem Gesetz dürfen Embryonen im Reagenzglas nur hergestellt werden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Untersagt ist auch das Experimentieren mit voll entwicklungsfähigen Zellen. Diese so genannten totipotenten Zellen sind im frühestem Embryonalstadium zu finden. Die Herstellung von embryonalen Stammzellen ist somit in Deutschland nicht zulässig. Aber aus dem Ausland darf man Zelllinien beziehen, die zwar nicht mehr voll entwicklungsfähig sind, sich aber zu einer Anzahl verschiedener Zelltypen entwickeln lassen. WLF

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