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Ruf nach Abschreckung

Nach Messerstich in Guben Haftantrag gegen vier Rechte gestellt. Stolpe will härtere Strafen

BERLIN taz ■ Nach dem Messerstich gegen einen „asiatisch aussehenden Deutschen“ in Guben hat die Cottbuser Staatsanwaltschaft gestern Haftbefehl gegen vier Rechtsextreme beantragt. Der Vorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung. Unter den Beschuldigten ist der 19-jährige David B., der 1999 an der Gubener Hetzjagd beteiligt war.

Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hat einer der Tatverdächtigen, der 18-jährige Maik S., zugegeben, „mit einem Messer gedroht und hantiert“ zu haben. Die vier Rechten hatten in der Nacht zum Dienstag eine Gruppe Jugendlicher angepöbelt, ausländerfeindliche Parolen gegrölt und einen 20-Jährigen angegriffen. Der in der Mongolei geborene Gubener wurde durch einen Messerstich in den Rücken verletzt. Einer seiner Begleiter erlitt einen Unterkieferbruch.

Die Auseinandersetzung ereignete sich ganz in der Nähe der Stelle, wo im Februar 1999 der algerische Asylbewerber Farid Guendoul in Todesangst durch eine Glastür sprang und verblutete. Der 19-jährige Skinhead David B. kam im folgenden Prozess mit einer Verwarnung davon, weil er während der Hetzjagd im Auto sitzen geblieben war. Als Einziger der elf Beteiligten an der Hetzjagd hat er nicht Revision gegen das Urteil eingelegt.

Drei der Tatverdächtigen vom Dienstag – darunter auch David B. – sollen in diesem Jahr an Schändungen des Gedenksteins für Farid Guendoul beteiligt gewesen sein. Der mutmaßliche Messerstecher Maik S. stand wegen der Verwüstung des Jüdischen Friedhofs vor Gericht.

Nach der neuerlichen fremdenfeindlichen Tat forderte Brandenburgs Ministerpräsident Stolpe (SPD) gestern härtere Strafen: „Wir müssen die Abschreckung stärker nach vorn nehmen.“ Gubens Bürgermeister Hain (SPD) sagte: „Es darf nicht wieder geschehen, dass Täter über unseren Rechtsstaat lächeln.“ LUKAS WALLRAFF

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