Miethai & Co: Heizkosten
Abrechnen bei Umzug ■ Von Achim Woens
Beim Umzug in eine andere Wohnung stellt sich die Frage, wie der Verbrauch des Vormieters abgegrenzt werden kann. Der nach Wohnfläche abgerechnete Teil der Kosten (meist 50 Prozent) muss nach der sogenannten Gradtagstabelle aufgeteilt werden. Diese enthält langjährige Erfahrungswerte darüber, welcher Anteil der Jahresheizenergie z.B. im Sommerhalbjahr (April bis September etwa 19 Prozent) und im kälteren Winterhalbjahr (etwa 81 Prozent) verbraucht wird. Für den nach individuellem Verbrauch umgelegten Teil der Kosten muss eine Zwischenablesung vorgenommen werden.
Allerdings sind hier beim Einsatz von Verdunster-Röhrchen einige Schwierigkeiten zu beachten. Denn die ausziehenden MieterInnen sind wegen der sogenannten Kaltverduns-tungsvorgabe im Vorteil, da die Röhrchen über die Null-Markierung hinaus gefüllt sind. Die Flüssigkeit verdunstet nämlich auch bei abgestelltem Heizkörper in geringem Umfang weiter. Diese „kostenlosen“ Striche sind in der Regel verbraucht, wenn die neuen MieterInnen einziehen.
Dies kann vom Abrechnungs-unternehmen computergesteuert berücksichtigt werden, was dann auf der Abrechnung rechnerisch nachvollziehbar deutlich gemacht werden muss. Auf der Abrechnung erscheinen dann beim ausgezogenen Mieter mehr als die abgelesenen Striche und beim einziehenden Mieter weniger.
Dieses Verfahren versagt allerdings, wenn die ausziehenden MieterInnen nur sehr kurz in der Wohnung gewohnt haben und nicht einmal die Kaltverdunstungsvorgabe verbraucht haben. Für diesen Fall haben sich die Abrechnungsunternehmen darauf verständigt, dass auch der verbrauchsabhängige Kostenteil nach der Gradtagszahlenmethode berechnet werden soll.
Achim Woens ist Berater bei Mieter helfen Mietern,Bartelsstraße 30, 20357 Hamburg, Tel.: 431 39 40
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