Kommentar: Geheimniskrämerei dient nicht der Sache
Es ist doch immer wieder bemerkenswert, wenn sich staatliche Stellen dümmer anstellen als das Kino an der nächsten Ecke. Dessen Betreiber wenigstens kennt seine Kalkulation. Ausgaben und Einnahmen sind keine Unbekannten. Wenn der Film nicht läuft, wird er abgesetzt. Das dient der Sache.
Wäre es doch bei der Telefonüberwachung auch so. Dort nämlich könnte es der Sache – der effizienten Bekämpfung schwerer Verbrechen – dienen, wenn die Ermittler wüssten, was sie tun. Und was sie für Erfolge damit haben – oder eben nicht. Doch das ist nicht der Fall. Tatsächlich verhält es sich mit der vermeintlichen Kontrolle durch den Richtervorbehalt wie mit dem einfachen Mann an der Kinokasse, der die Eintrittskarte verkauft, ohne den Film zu kennen. Wenn der Streifen nur läuft. Dem Kinomann kann es doch egal sein, so lange er seinen Lohn kriegt. Uns aber nicht.
Es geht schließlich um das Grundrecht auf ein unverletztes Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis – und nicht um das neueste Hightech-Movie. Da möchte man schon wissen, ob 200, 5.000 oder 15.000 unbescholtene BürgerInnen ins Raster der Fahnder geraten und so in ihren Grundrechten eingeschränkt werden – weil sie an der abgehörten Zelle telefonieren oder mit den falschen Leuten zusammen wohnen.
Die Antworten auf diese und auf Kostenfragen dürfen keine Geheimsache sein. Offenheit liegt auch im Interesse der Ermittlungsbehörde. Umso enttäuschender die Antworten des Senats. Eva Rhode
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