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Stadtstaaten horten Munition

■ Gutachten bestätigt Sonderbedarf der Stadtstaaten

Im Streit um die Neuregelung des Länderfinanzausgleichs haben die Stadtstaaten ein Gutachten vorgelegt, das ihre Position zur „Einwohnerwertung“ bestätigt. „Die bisher geltende Regelung von 135 Prozent ist demnach erfassungsgemäß“, erklärten die Finanzsenatoren von Hamburg, Bremen und Berlin, Ingrid Nümann-Seidewinkel (SPD), Hartmut Perschau und Peter Kurth (beide CDU) in Hamburg. Das Gutachten sei eine sichere Verhandlungsgrundlage für die Konferenz der Ministerpräsidenten am 27. Januar in Berlin.

Die Flächenländer statten ihre Großstädte im Rahmen eines „kommunalen Finanzausgleichs“ auch besonders aus, die süddeutschen „Geber-Länder“ im Länderfinanzausgleich stellen aber die Höhe der Ausgleichszahlungen in Frage.

Nach einer früheren Klage hatte das BVG 1992 nach einem Gutachten des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung die Einwohnerwertung mit 135 Prozent als verfassungskonform gebilligt. Das neuerliche Gutachten bestätigt diesen Wert.

Kurth betonte, nach dem Gutachten wäre sogar die Forderung nach einer Erhöhung der Einwohnerwertung berechtigt. „Wir tun das nicht“, sagte er, appellierte aber an die Klageländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen, „nicht weiter zur Eskalation beizutragen“. Die Klageländer wollen vor dem Treffen der Regierungschefs ein eigenes Gutachten vorlegen. dpa

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