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Knallhart später abschieben

Die migrationspolitische Sprecherin der GAL Christa Goetsch hat die Praxis der Ausländerbehörde kritisiert, einen jungen Afghanen mitten in der Nacht in die Tschechei abzuschieben. Der Mann war am 13. Dezember um 4.30 Uhr aus seiner Unterkunft geholt worden. Nach der politischen Vereinbarung der Regierungspartner GAL und SPD vom Juli 1999 aber dürfen Flüchtlinge eigentlich in den Wintermonaten nicht vor 6 Uhr, in den Sommermonaten nicht vor 4 Uhr morgens abgeholt werden.

Die Behörde hatte in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Goetsch zwar bestätigt, dass diese Grundsätze auch für Zurückschiebungen „Anwendung finden“. Die Ausnahme begründete sie aber damit, dass eine Rückführung sonst nicht am selben Tag möglich gewesen wäre und man Rückschiebehaft habe vermeiden wollen. Christa Goetsch kommentiert knallhart: „Hier muss klargestellt werden, dass Ausnahmen nicht mit der Gesprächslage bei den Verhandlungen innerhalb der Koalition vereinbar sind.“ hedi

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