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Innenverwaltung weist Kritik zurück

Die Innenverwaltung hat den Vorwurf zurückgewiesen, dass sie ein Gerichtsurteil in Bezug auf eine Scheinehe missachtet habe. Die Ausländerbehörde, die der Innenverwaltung untersteht, will einen Rom aus Bosnien ausweisen, weil er nach ihrer Ansicht eine Scheinehe mit einer Deutschen führt. Das Amtsgericht hatte jedoch geurteilt, dass die Ehe nicht vorgetäuscht war (taz von gestern). Der Sprecher der Innenverwaltung, Stephan Paris, sagte, für die Ausländerbehörde sei der Sachstand im Juni 2000 entscheidend, als die Ausweisung verfügt wurde. Vorausgegangen waren Ermittlungen der Arbeitsgruppe „Scheinehe“ des Landeskriminalamts, die mittels Befragungen im Haus des Ehepaares festgestellt hatte, dass es sich um eine Zweckehe handele. Im November sprach das Amtsgericht den Bosnier und seine Frau frei, da die Hausbewohner erneut befragt wurden. „Da es im Juni der Ausländerbehörde nicht bekannt sein konnte, dass das Gericht im November den Verdacht der Scheinehe aufhebt, ist der Behörde nicht der Vorwurf zu machen, sie habe ein Urteil ignoriert“, argumentierte Paris. Der Anwalt des Bosniers sagte, die Behörde könne die Ausweisungsverfügung jederzeit aufheben. Daran bestehe aber kein Interesse. TAZ

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