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Ermittlungen gegen Staatsanwalt

Oldenburg (dpa) – Die Staatsanwaltschaft Oldenburg muss weiter gegen einen Oberstaatsanwalt aus Aurich wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermitteln. Das hat nach eigenen Angaben der Oldenburger Generalstaatsanwalt angeordnet. Der 52 Jahre alte beschuldigte Abteilungsleiter habe eine große Anzahl von Ermittlungsverfahren eingestellt. In mehreren Fällen habe er „deutlich gegen Bearbeitungsregeln verstoßen“, hieß es zur Begründung.

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