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Mehr Mieterrechte

Bundesregierung plant kürzere Kündigungsfristen. Die Reform soll frühestens im April verabschiedet werden

BERLIN ap/dpa ■ Die Bundesregierung will die Rechte der Mieter stärker ausweiten als bisher vorgesehen. Nach einem Gesetzentwurf des Justizministeriums soll für Mieter künftig eine generelle Kündigungsfrist von 3 Monaten gelten, bestätigte der Rechtsexperte der Grünen, Volker Beck, gestern in Berlin. Im bisherigen Entwurf zur Mietrechtsreform waren Fristen von bis zu 6 Monaten vorgesehenen.

Anders als für Mieter soll es für Vermieter bei gestaffelten Kündigungsfristen bleiben. Sie verlängern sich je nach Dauer des Mietvertrages. So dürfen Vermieter künftig mit einer Frist von maximal 9 Monaten kündigen. Sie soll gelten, wenn das Mietverhältnis mindestens fünf Jahre gedauert hat. Bisher gilt hier eine Frist von 6 Monaten, während die längstmögliche Frist – nach zehn Jahren Mietdauer – 12 Monate umfasst. Beck begründete die abweichenden Fristen mit der unterschiedlichen Bedeutung der Kündigung: „Der Vermieter hat ein legitimes Interesse, seine Immobilie bestmöglich wirtschaftlich zu nutzen. Für den Mieter ist die Wohnung eine Lebensgrundlage.“

Nach seiner Einschätzung könnten die Änderungen frühestens im April den Bundestag passieren. Das Bundeskabinett hatte Kernpunkte der Reform des Mietrechts bereits im Juli 2000 beschlossen. Sie sieht vor, das Verfahren zur Ermittlung von Vergleichsmieten zu verbessern und die Obergrenzen für Mieterhöhungen zu senken. Darüber hinaus sollen Vermieter künftig nur noch 9 statt 11 Prozent der Modernisierungskosten jährlich auf die Mieter umlegen können.

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