: Vorsicht: Variable Zinsanpassung
Der Verbraucherzentrale Hamburg (VzHH) lag ein Fall zur Prüfung vor: Ein Sparer schloss mit einer Volksbank einen Sparvertrag ab. Über eine Laufzeit von 15 Jahren wollte er monatlich 500 Mark einzahlen. Der anfängliche Zinssatz betrug die seinerzeit üblichen 5,5 Prozent pro Jahr. In dem Vertrag hieß es, die „Zinsen werden den jeweiligen Marktverhältnissen angepasst“.
Davon machte die Volksbank dann auch Gebrauch – allerdings „nicht so, wie die Marktzinsen sich entwickelten“, so die Verbraucherzentrale. „Besonders krass“ sei der Unterschied ab Mitte der 90er-Jahre geworden. Da betrug der Marktzins etwas mehr als 5 Prozent pro Jahr, die Volksbank schrieb dem Kunden aber nur 3,5 Prozent gut. Die Differenz wurde aber noch größer und stieg auf 2 Prozentpunkte, gegen Ende der Vertragslaufzeit sogar auf fast 3 Prozentpunkte im Vergleich zum Marktzins (Marktzins 4,22 Prozent, Vertragszins 1,25 Prozent).
Die Verbraucherzentrale errechnete, dass das Guthaben am Ende der Laufzeit 128.000 Mark hätte betragen müssen, tatsächlich betrug es nur 113.000 Mark. Differenz: 15.000 Mark. Der Sparer kann „von seinem Geldinstitut eine um diesen Betrag höhere Auszahlung verlangen“, wissen die Verbraucherschützer.
Wer einen Sparvertrag mit variablen Zinsen abgeschlossen hat und glaubt, dass das Geldinstitut die Zinsen zu stark nach unten angepasst hat, kann den Vertrag zur Prüfung an die Verbraucherzentrale einsenden. Die Nachberechnung kostet 250 Mark. TAZ
Kontakt: VerbraucherzentraleHamburg, Tel. (0 40) 2 48 32-0
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