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Rassistische Beleidigung geahndet

Nachdem ein Verfahren gegen einen Fußballfan aus Essen wegen Beleidigung von Berliner Fußballern türkischer und bosnischer Herkunft eingestellt wurde, hat die Amtsanwaltschaft die Entscheidung jetzt revidiert und einen Strafbefehl erlassen

von BARBARA BOLLWAHNDE PAEZ CASANOVA

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Im November vergangenen Jahres stellte die Amtsanwaltschaft ein Verfahren gegen einen Fußballfan aus Essen ein, der Berliner Fußballer türkischer und bosnischer Herkunft übelst beleidigt hatte. (taz berichtete) Jetzt hat der Täter, Marco G., einen Strafbefehl erhalten.

Marco G. hatte im Sommer 2000 die Spieler auf dem Parkplatz am Poststadion – Tennis Borussia spielte gegen Essen – aus heiterem Himmel beschimpft. „Scheißausländer!“ und „Wichser, wollt ihr nicht mal in den Arsch gefickt werden?“, so seine Worte. Der zuständige Amtsanwalt begründete die Einstellung der Verfahrens mit fehlendem öffentlichem Interesse, obwohl nach dem Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren ein öffentliches Interesse in der Regel dann zu bejahen ist, wenn eine „wesentliche Ehrenkränkung“ vorliegt.

Nachdem einer der Spieler, Sedin S., Einspruch eingelegt hatte, hat eine Amtsanwältin die Entscheidung ihres Kollegen revidiert und die Ermittlungen wieder aufgenommen. Der Grund: Es handelt sich um eine Beleidigung, die das „normal Übliche“ überschreitet, so Justizsprecher Sascha Daue. Es sei zwar keine Volksverhetzung, doch aufgrund der „üblen Beleidigung ausländerfeindlicher Natur“ sei die „Erheblichkeitsschwelle überschritten“. Vor wenigen Tagen wurde nun ein Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von 750 Mark gegen Marco G. erlassen. „Das kommt einer Verurteilung gleich“, so der Justizsprecher. Nun hat Marco G. zwei Wochen Zeit, darauf zu reagieren. Wenn er nicht zahlt, kommt es zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten.

Sedin S. hatte seinen Einspruch damit begründet, dass es sich nicht um „alltägliche verbale Auseinandersetzungen zwischen fußballbegeisterten deutschen und ausländischen Mitbürgern“ gehandelt habe, sondern um „massive ehrverletzende Beleidigungen“. Weiter schrieb er: „Das Problem der Ausländerfeindlichkeit können wir tagtäglich in den Medien beobachten.“ Politiker jeglicher Coleur riefen zum Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit auf. Deshalb sei es unverständlich, dass „eine nicht hinnehmbare verbale Beleidigungen“ nicht geahndet werde. Sedin S. begrüßte gestern den Strafbefehl: „Ich bin sehr erfreut. Nur schade, dass er mich viel Zeit und Nerven gekostet hat.“

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