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Erst sterben, dann sparen?

■ Entwurf zur Streichung des Landespflegegeldgesetzes ist da

Das Landespflegegeld soll gestrichen werden. Jetzt liegt ein erster Gesetzentwurf aus dem Sozialressort vor. Er sieht genau das vor, was Ressort und Politik lange verkündet und Behindertenverbände lange bekämpft hatten: Die Landesleistung in Höhe von maximal 750 Mark monatlich, die einkommensunabhängig für „behinderungsbedingten Mehraufwand“ gezahlt wird , wird laut Entwurf zum 1. Juli abgeschafft. Die Begründung: Leistungen der Pflegeversicherung einerseits und der Sozialhilfe andererseits machten das Landespflegegeld überflüssig. Das Neue: „Der Entwurf ist noch schlimmer, als wir erwartet haben“, sagt Wilhelm Winkelmeier vom Verein Selbstbestimmt leben. Denn der angekündigte Bestandsschutz für diejenigen, die das Geld jetzt schon bekommen oder es vor dem 1. Juli beantragen, sei nicht – wie von der Verwaltung versprochen – gänzlich gewahrt: Menschen, die in Heimen leben, bekommen nach dem Entwurf dann trotz Bestandsschutz kein Landespflegegeld mehr. Winkelmeier hingegen verweist auf ein aktuelles Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Das OVG habe entschieden, dass gerade diese Gruppe nicht aus der Landespflegegeld-Regelung fallen dürfe.

Die „reinste Frechheit“, sagt Matthias Weinert, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfen für Behinderte (LAGH). Sein bitteres Fazit: „Man wartet darauf, dass die bisher Geförderten sterben, damit eines Tages der Spareffekt eintritt.“

Heute debattiert die Bürgerschaft einen Antrag von CDU und SPD, die einen Bericht über die Lage der Behinderten fordern. Weinert dazu: „Ein Ablenkungsmanöver gegen unseren Vorschlag, endlich ein Gleichstellungsgesetz in Bremen zu diskutieren“ sgi

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