Doppeltes Schicksal

■ Behörde schickte kranke Togolesin weg

Den Sprung aus dem Fenster fürchteten sie weniger als die Polizei. Weil sie einer vermeintlichen Kontrolle entkommen wollten, stürzten sich zwei togolesische Frauen im Oktober 2000 aus dem vierten Stock. Beide wurden schwer verletzt. Eine der Frauen, Ramanou Muyibatou, ist seitdem querschnittsgelähmt. Trotzdem beharrte die Ausländerbehörde da-rauf, die 33-Jährige in eine Unterkunft in Mecklenburg-Vorpommern zu schicken. Die „African Refugees Association“ (ARA) fordert nun, dass sie wieder hier leben darf.

Die beiden Frauen hatten ihren Asylantrag in Mecklenburg-Vorpommern gestellt. FreundInnen von Muyibatou aber leben in Hamburg, weswegen sie sich damals hier befand. Nachdem sie im AK St. Georg behandelt worden war, wurde Muyibatou gegen ihren Willen in ein Reha-Zentrum bei Schwerin gebracht. Schon dort war es für ihre Freunde aufgrund der Entfernung schwierig, sie zu besuchen. Nun fürchten sie, dass Muyibatou total isoliert wird: Anfang März wurde sie in ein Pflegeheim in der Mecklenburgischen Seenplatte verlegt.

Ihre Anwältin hat für Muyibatou einen Umverteilungsantrag bei der Behörde gestellt. Denn nur hier, so auch die ARA, hätte sie die Möglichkeit, in einem sozialen Umfeld zu leben, das ihr helfen könnte, mit der Behinderung fertig zu werden. Mit einer Faxaktion an die Ausländerbehörde wollen die Freunde nun ihrer Forderung Nachdruck verleihen. ee

Kontakt: 0170-86 435 56