: Zehn Tage Hausverbot für Schläger
Einen landesweiten Aktionsplan gegen häusliche Gewalt fordern SPD und Grüne in Nordrhein-Westfalen
KÖLN taz ■ Mit einem Aktionsplan soll die nordrhein-westfälische Landesregierung häuslicher Gewalt entgegentreten. Das forderten gestern im Düsseldorfer Landtag die frauenpolitischen Sprecherinnen von SPD und Grünen, Renate Drewke und Marianne Hürten. Die Abgeordneten stellten einen gemeinsamen Antrag ihrer Fraktionen vor, der das Gewaltschutzgesetz der Bundesregierung flankieren soll.
Ziel sei eine deutliche Erweiterung des Opferschutzes. Das Konzept orientiere sich an Österreich, erläuterte Grünen-Politikerin Hürten. Zum Tatort gerufen, können Polizisten in der Alpenrepublik den Schläger mitnehmen. Sie können ihm zudem untersagen, die Wohnung in den kommenden zehn Tagen zu betreten oder sich Frau und Kindern zu nähern. Auflagen, die Beamte kontrollieren.
In Deutschland kann die Polizei bisher nur einen 24 Stunden wirksamen Platzverweis aussprechen. Zudem würden in Österreich Einsatzdaten und die Adresse des Opfers an eine so genannte Interventionsstelle weitergereicht. „Sie meldet sich umgehend bei der Betroffenen, so dass diese bereits wenige Stunden nach dem Polizeieinsatz ein Beratungsangebot erhält“, so Hürten. Im Gespräch mit der Frau würde das Gefährdungsrisiko eingeschätzt und über das weitere Vorgehen entschieden.
Zu prüfen sei nun, ob die österreichischen Regelungen auf Nordrhein-Westfalen übertragbar seien. So sei zu klären, ob der dortige „Pro-Aktive-Ansatz“ vertretbar sei, also das Tätigwerden der Interventionsstelle unabhängig davon, ob die Frau Unterstützung angefragt hat. In einer Anhörung des Landtags sollen diese Fragen beraten werden. „Im Dialog mit allen Beteiligten, besonders den Fachfrauen aus den Frauenhilfeeinrichtungen und den Experten aus Polizei und Justiz, wollen wir hier nach dem besten Weg suchen“, versprach Hürten.
Konkrete polizeirechtliche Regelungen sieht der rot-grüne Antrag noch nicht vor. Die Fraktionen begrüßen nur „die Absicht des Innenministers, noch im Laufe dieses Jahres einen Referentenentwurf zur Änderung des Polizeirechts vorzulegen“. Entsprechende gesetzliche Änderungen sollten aber zeitgleich mit der bundesgesetzlichen Regelung, die am 1. 1. 2002 in Kraft treten soll, eingeführt werden. Wichtig sei, dass „eine klare, effektive Regelung gesetzlich verankert wird, die es der Polizei erlaubt, auf eine umgehende Entfernung des Täters aus der Wohnung und der unmittelbaren Umgebung hinzuwirken“.
PASCAL BEUCKER
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