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Selbstmord eines Polizisten

Das juristische Tauziehen nach dem Selbstmord eines Beamten im November 2000 geht weiter. Gestern bestätigte das Landgericht im Wesentlichen eine einstweilige Verfügung von Polizeipräsident Saberschinsky gegen die „Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten“. Danach darf nicht behauptet werden, dass es eine Pressesperre gab, Angehörige und Kollegen „dienstliche Gründe“ für den Selbstmord sähen, Mobbing auf der Dienststelle der Polizeiführung nicht unbekannt sei. TAZ

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