Traumatisierte dürfen bleiben

Bosnier und Kosovaren, die in Therapie sind, dürfen länger bleiben. Zweitgutachten werden nicht mehr von Polizeiärzten, sondern von unabhängigen Psychiatern erstellt

Traumatisierte Flüchtlinge aus Bosnien und dem Kosovo dürfen unter bestimmten Umständen längerfristig in Berlin bleiben. Das hat der Senat gestern beschlossen.

Die Innenministerkonferenz hatte bereits die Frage des Aufenthaltsstatus für traumatisierte Flüchtlinge aus Exjugoslawien neu geregelt. Danach erhalten Bosnier, wenn sie sich mindestens seit dem 1. Januar 2000 in psychotherapeutischer Behandlung befinden, eine auf zwei Jahre befristete Aufenthaltsbefugnis. Eine Verlängerung ist möglich. Ehegatten und Kinder dürfen ebenfalls bleiben. Wenn traumatisierte Bosnier keinen Therapieplatz haben, bekommen sie eine auf ein Jahr befristete Duldung. Auch traumatisierten Kosovo-Albanern kann eine Aufenthaltsbefugnis erteilt werden, wenn sie sich in Behandlung befinden.

Neu geregelt wird auch das Verfahren, mit dem überprüft wird, ob Flüchtlinge tatsächlich traumatisiert sind. Vorgelegte Atteste, zum Beispiel vom Behandlungszentrum für Folteropfer, werden von der Ausländerbehörde geprüft. Wenn Zweifel bestehen, wird eine Zweitbegutachtung durch eine Fachkraft aus einem so genannten Gutachterpool veranlasst, der aus unabhängigen Neurologen, Psychiatern und Psychoanalytikern besteht. Anders als bislang wird der Polizeiärztliche Dienst (PÄD) keine Zweitgutachten mehr ausstellen. Die Praxis des PÄD war stark umstritten. PDS, Grüne und die Ärztekammer warfen den Polizeiärzten parteiische Begutachtung vor.

In Berlin leben derzeit und 800 bis 1.000 traumatisierte Bosnier. Die Zahl der Kosovaren ist unbekannt. Von den ursprünglich 29.294 bosnischen Flüchtlingen im Dezember 1995 kehrten bis Ende Februar 22.695 in ihre Heimat zurück NAU