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Frauenklinik mit Gebetsbannmeile

KASSEL ap ■ Das Verbot der Stadt Kassel gegen eine öffentliche Gebetsveranstaltung vor einer gynäkologischen Tagesklinik ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Kassel in einem Eilbeschluss festgestellt. Der Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder Deutschland“ wollte heute vor der Frauenklinik gegen Abtreibungen protestieren. Mit dem Eilbeschluss untersagten die Richter das Beten an der Tagesklinik und im Umkreis von 200 Metern. Vergleichbare Aktionen hatte der Verein bereits im Sommer vorigen Jahres veranstaltet. Dabei hatten sich jeweils 15 bis 20 Personen versammelt. Sie knieten vor der Tagesklinik nieder, beteten den Rosenkranz und hielten eine Mariendarstellung in Richtung der Klinik. Krankenhausmitarbeiter hatten dagegen protestiert. Nun erklärte das Gericht, das öffentliche Beten vor der Klinik überschreite eine Tabugrenze. Der Schutz der Privatsphäre von Frauen, die eine Abtreibung dort ambulant vornähmen, werde verletzt.

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