: Polizeiauskunft ans Rotlichtmilieu
KARLSRUHE taz ■ Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen einen hessischen Polizisten bestätigt, der Informationen aus der Polizeidatenbank an den Wirtschafter eines Frankfurter Bordells weitergegeben hat. Der Kommissar hatte einem Bekannten aus dem Rotlichtmilieu mitgeteilt, dass über vier ihn interessierende Personen keine Einträge vorlägen. Der BGH verwarf die Revision des Beamten gegen seine eineinhalbjährige Bewährungsstrafe, weil auch eine „Negativauskunft“ eine Verletzung von Dienstgeheimnissen sei.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen