Welt des Düngens: Ins Gras beißen?
■ Verbraucherzentrale warnt vor Tiermehl in Düngemittel / BSE-Restrisiko?
Auf dem Rasen im heimischen Garten liegen und tief durchatmen, kann – so friedlich es klingt – völlig verrückt machen. Denn wer weiß schon, aus welchen Inhaltsstoffen der Sack Düngemittel zusammengesetzt ist. Die Verbraucherzentrale Bremen gibt zu Bedenken, dass in Düngemitteln auch Tiermehl verarbeitet wird und dabei nicht ausgeschlossen werden könne, dass bei der Herstellung auch BSE-infektiöses Tiermehl verwendet wurde.
Regina Aschmann von der Verbraucherzentrale bemängelt vor allem die „vage Kennzeichnung“ der Düngemittel. Auf der Verpackung werde meist nur angegeben, ob es sich um mineralische oder organische Inhaltsstoffe handelt. Das Problem: Organische Stoffe können aus Pflanzen, aber auch aus tierischen Abfällen bestehen. Generell ist es sinnvoll, organische Düngemittel zu verwenden, da sie wichtige Nährstoffe liefern und sich damit insgesamt die Bodenfruchtbarkeit erhöhen läßt. Bei Knochen und Blutmehl kann laut Aschmann jedoch ein BSE-Restrisiko nicht ausgeschlossen werden. Die Gefahrstoffe könnten dann, im Garten ausgestreut, theoretisch über das Einatmen oder einer Verletzung an der Hand aufgenommen werden. Bis jetzt ist völlig unklar, ob und welche Gefahren genau von einem mit infektiösem Material gedüngten Boden ausgehen.
Die geplante neue Düngemittelverordnung soll vor allem klären, welche Inhaltsstoffe als zu risikoreich erachtet und verboten werden sollen. So wird Knochen- und Blutmehl wohl auf der roten Liste stehen, Vogelkotmehl oder Federmehl jedoch als unbedenklich weiter verarbeitet werden können.
Das kommt für die Düngemittelhersteller nicht überraschend: „Viele haben die risikoreichen Inhaltsstoffe schon aus der Herstellung genommen“, sagt Verbraucherberaterin Aschmann. Ob die neue Verordnung dem Verbraucher die Möglichkeit gibt, durch eine genaue Auflistung der Inhaltsstoffe auf der Packung der Düngemittel selbst zu entscheiden, mit welchen Mitteln der Garten gepflegt wird, ist unklar. ar
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