: pflegeversicherung in deutschland
Feiertag gestrichen, Sozialhilfe entlastet
Die Pflegeversicherung ist 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherungen (Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Krankenversicherung) eingeführt worden. Sie soll vor allem die Sozialhilfe entlasten, die zuvor für die Kosten der Pflege von finanziell Bedürftigen aufkommen musste. Arbeitgeber und Versicherte zahlen je zur Hälfte die Beiträge für die Pflegeversicherung. Zur Finanzierung der Pflegeversicherung wurde zusätzlich in allen Bundesländern bis auf Sachsen der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen.
Angelehnt an das Doppelsystem von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist auch die Pflegeversicherung zweigeteilt: soziale Pflegeversicherung für die Angehörigen der gesetzlichen Kassen, private Pflegeversicherung für die freiwillig privat Krankenversicherten sowie für Beamte und Abgeordnete. Der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung beträgt 1,7 Prozent und macht bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze 109,65 Mark aus. 98 Prozent der Bevölkerung sind pflegeversichert. DPA/EPD
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen