no love parade: Sieg für den Spaß am Demorecht
Zu den Tiergartenschützern kann man stehen, wie man will. Auch die politische Motivation der Techno-Hüpfer darf man ohne weiteres in Frage stellen. Doch Demonstrationen müssen nicht der Mehrheit gefallen. Weder der Raver-Masse noch den um ihre Vorgärten besorgten Anwohnern. Im Gegenteil: Demorecht ist Minderheitenrecht.
Kommentar von GEREON ASMUTH
So ist die Entscheidung von Innensenator Werthebach absolut zu begrüßen. Selbst wenn sie von Berlins anerkanntestem Gegner aller Protestmassen gefällt wurde, darf man ihm nicht unterstellen, sich herzlos die aus Polizeisicht einfacher zu handhabende Demokultur ausgewählt zu haben. Schließlich weint der bedauerlicherweise an das Gesetz gebundene Senator dem nun bedrohten Image Berlins als weltoffene Metropole lauthals Krokodilstränen nach.
Die Liebesparadisten sollten, statt zu klagen, neidlos den Hut ziehen. Zwölf Jahre konnten sich die Partypromoter durch kreative Rechtsinterpretation die Straße frei tanzen. Anfangs um den Undergroundspaß im Tageslicht zu demonstrieren, später um Millionen auf der Straße und in die eigenen Kassen hüpfen zu lassen. Die spaßbremsenden Parkfans waren diesmal eben einen Beat kreativer.
Dennoch ist nicht aller Technonächte Morgen. Schon bisher war den Ravern herzlich egal, unter welchem Motto sie tanzen durften. Nach „Friede, Freude, Eierkuchen“ (1989) oder „One world, one future“ (1998) heißt es diesmal eben „Rettet den Tiergarten“. Ökobewusstseinserweiterte Raver, die nicht auf die Wiese pinkeln, dürften auch dazu problemlos abtanzen.
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