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Mehr Rechte für Minderheit

Der Bundestag beschließt erstmals ein besonderes Gesetz für Untersuchungsausschüsse

BERLIN rtr ■ Der Bundestag hat einstimmig ein Gesetz beschlossen, das die Arbeit von Untersuchungsausschüssen des Parlaments neu regeln soll. SPD, Union, Grüne, FDP und PDS stimmten gestern dem Gesetz zu, das vor allem die Rechte der Minderheit im Parlament stärkt. Damit wird die Arbeit solcher Ausschüsse erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, nachdem frühere Anläufe dazu mehrfach gescheitert waren.

Vertreter der Union begründeten die Regelung auch mit ihren negativen Erfahrungen als Minderheit im laufenden Untersuchungsausschuss zur CDU-Spendenaffäre. Die SPD wies dies als Begründung zurück. Das neue Gesetz gilt für den laufenden Ausschuss nicht. „Wir machen dieses Gesetz nicht wegen Helmut Kohl“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dieter Wiefelspütz.

Bisher stützte sich die Arbeit der Ausschüsse nur auf die knapp gehaltenen Formulierungen in Artikel 44 des Grundgesetzes und unverbindliche Absprachen unter den Fraktionen. Über die Geschäftsordnung, zum Beispiel bei Zeugenvernehmungen, war es daher immer wieder zu Konflikten zwischen Mehrheit und Minderheit gekommen. Der Bundestag hatte seit 1949 acht Mal erfolglos versucht, ein Gesetz zu verabschieden.

Wichtigste Neuerung ist die mögliche Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten, der Vorermittlungen führen und das Gremium durch Sortieren der oft umfangreichen Akten entlasten soll. Seine Einsetzung kann von einem Viertel der Ausschussmitglieder beschlossen werden. Auf seine Person muss sich das Gremium aber mit Zweidrittelmehrheit einigen. Die 25-Prozent-Regel entspricht dem Quorum, das im Bundestag für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses nötig ist.

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