: Flughafen vor Gericht
■ OVG verhandelt AnwohnerInnen-Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss
Das Oberverwaltungsgericht verhandelt Anfang nächster Woche als erste Instanz über die Klagen von AnwohnerInnen gegen den Flughafen-Ausbau. Primärziel der Klagen sei die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses vom Mai 1998, sagt Claus Schülke, vom Dachverband der Bürger-Initiativen gegen Fluglärm Hamburg (BIG). „Die ganze Geschichte muss in ihre Schranken verwiesen werden“, so der Vorstand.
Um den wachsenden Flugverkehr weiterhin nach Hamburg zu lenken, wurden gleich nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses elf von den geplanten 23 zusätzlichen Abfertigungspositionen für Verkehrsflugzeuge geschaffen, 42 gab es vorher. Eine neue Lärmschutzhalle ist fast fertig, die Vorbereitungen für die Erneuerung des Terminals 2 laufen.
Nach Ansicht der KlägerInnen hat die Wirtschaftsbehörde im Planfeststellungsverfahren schwere Abwägungsfehler gemacht. Der wichtigste: Es sei nicht geprüft worden, ob der Flughafen ganz oder teilweise an einen weniger problematischen Ort verlagert werden könnte. „Wir glauben, dass der Flughafen am falschen Platz ist“, sagt Schülke. Die gleiche Position vertritt die CDU, die GAL hingegen nicht.
Um die Folgen zu lindern, erhofft sich der BIG wenigstens eine Begrenzung der Zahl der Flüge, insbesondere morgens und abends, wenn die AnwohnerInnen noch oder schon wieder schlafen. Entscheidend für den Grad der Störung sei nicht nur die Lautstärke, sondern auch die Häufigkeit des Lärms, gibt Schülke zu bedenken. Überdies sei der Kreis derer, die Anspruch auf Zuschüsse für Lärmschutzfenster und -lüfter haben, zu gering bemessen. Gernot Knödler
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