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un-resolution 986

„Öl für Lebensmittel“

Die im April 1995 beschlossene UN-Resolution 986 erlaubte dem Irak erstmals wieder eine begrenzte Erdölausfuhr. Die rigiden Export-Obergrenzen von 2 Milliarden US-Dollar pro Halbjahr wurden 1998 gelockert und 1999 aufgehoben. Sämtliche Exporte und Importe unterliegen der Kontrolle des UN-Sanktionsausschusses.

Aus den Erlösen werden aktuell folgende Zahlungen geleistet: 59 % erhält Bagdad für Lebensmittel, Medikamente, Bildung, Landwirtschaft und Wasserversorgung sowie andere „lebenswichtige zivile Versorgungsgüter“. 13 % gehen zu diesem Zweck an die kurdisch regierten Provinzen. 25 % sind für Reparationszahlungen an Kuweit vorgesehen, 0,8 % für die UN-Waffeninspektionen und 2,2 % für die Kosten zur Umsetzung der Resolution.

Bislang hat der Irak Erdöl im Wert von 40 Milliarden US-Dollar exportiert. Das „Öl für Lebensmittel“-Programm wird in Süd- und Zentralirak von Bagdad implementiert. In Kurdistan übernimmt diese Aufgabe die UNO in Zusammenarbeit mit den kurdischen Behörden.

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