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Kassenkampf gedämpft

Wer die Krankenkasse wechseln will, muss bis Mittwoch kündigen. Neue Regelung hebt Stichtag auf

BERLIN dpa ■ Wer noch in diesem Jahr die gesetzliche Krankenkasse wechseln will, muss bis Mittwoch gekündigt haben. Das Bundeskabinett will dann den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts verabschieden. Er muss anschließend noch den Bundestag passieren. Demnach wäre ein Wechsel der Kasse in diesem Jahr nur noch an heute und morgen möglich. Die Versicherten könnten ihre Verträge danach erst wieder im März 2002 kündigen.

Bislang war der Stichtag für einen Wechsel zum Jahresende in jedem Jahr der 30. September. Die Bindungsfrist betrug zwölf Monate. Nach den Plänen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist der Kassenwechsel künftig bei einer Kündigungsfrist von sechs Wochen jederzeit möglich. Allerdings ist der Pflichtversicherte dann 18 Monate an eine Krankenkasse gebunden. Da gilt auch dann, wenn diese die Beiträge erhöht.

Mit den Neuregelungen soll der häufige Kassenwechsel erschwert werden. Die Abwanderung vieler Versicherter von den großen Kassen zu den oft preiswerteren Betriebskrankenkassen soll so verhindert werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände riet den Pflichtversicherten zur sofortigen Kündigung ihrer Krankenkasse, um sich die Möglichkeit eines Wechsels zum Jahresende offen zu halten. Entsprechende Musterbriefe gebe es bei den Verbraucherverbänden und im Internet unter www.agv.de.

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