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Griechen noch nicht entschädigt

KARLSRUHE dpa/ap ■ Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Prozess über die Ansprüche der Hinterbliebenen von Kriegsopfern der deutschen Besatzungszeit in Griechenland erneut verschoben. Grund für die Vertagung ist, dass der Oberste Sondergerichtshof in Athen zunächst entscheidet, ob griechische Gerichte in solchen Verfahren Deutschland zur Zahlung verurteilen können oder ob die Staatenimmunität greift. Vor dem BGH haben mehrere Griechen die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt, weil ihre Eltern 1944 bei einer „Sühnemaßnahme“ der deutschen SS im griechischen Dorf Distomo in der Nähe von Delphi getötet worden waren. Bei dem Massaker wurden rund 300 Dorfbewohner erschossen.

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