: Wer arbeitslos ist, muss zurück ins Kosovo
Innenminister knüpfen Bleiberecht für Kosovo-Flüchtlinge an Bedingungen: Eigene Wohnung und fester Arbeitsplatz
SCHIERKE afp/dpa ■ Kriegsflüchtlinge aus dem Kosovo sollen unter bestimmten Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland erhalten. Dies beschlossen die Innenminister von Bund und Ländern gestern auf ihrer Konferenz im Harzort Schierke (Sachsen-Anhalt). Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) sprach von einer „Schlussregelung, die unseren ökonomischen Interessen entspricht“.
Nach der neuen Regelung können Flüchtlinge aus dem Kososvo und anderen Regionen Jugoslawiens künftig eine Aufenthaltsbefugnis erhalten, wenn sie sich am 15. Februar 2001 mindestens sechs Jahre ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben und seit mehr als zwei Jahren einen Arbeitsplatz besitzen. Die Familie darf allerdings nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein und muss über ausreichend Wohnraum verfügen.
Schily betonte nach Abschluss der Innenministerkonferenz, trotz des Beschlusses bleibe die Rückkehrpflicht für die größere Zahl der Flüchtlinge aus dem Kosovo in Deutschland bestehen. Bislang galt für Kosovo-Albaner mit Jobs nur eine Übergangsregelung bis Ende Juli.
Schily zufolge waren mit Stand Anfang Mai 79.192 Flüchtlinge aus dem Kosovo freiwillig aus Deutschland in ihr Heimatland zugekehrt, 7.999 Menschen wurden demnach zur Rückreise gezwungen.
Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) hatte sich im Vorfeld der Tagung für die neuen Bleiberechts-Regelungen für arbeitende Flüchtlinge stark gemacht: „Es würde doch niemand verstehen, wenn wir mühsam ausländische Arbeitskräfte per Green Card nach Deutschland holen und gleichzeitig fleißige, gut integrierte Flüchtlinge aus ihren Jobs herausreißen und sie mit ihren Familien zur Rückkehr zwingen“, sagte Behrens.
„Wir haben jetzt endlich eine Regelung für jene Flüchtlinge, die schon seit Jahren in Deutschland wirtschaftlich und sozial integriert sind“, sagte Schleswig-Holsteins Innenminister Klaus Buß (SPD) gestern in Schierke. Die meisten Betroffenen hätten sich bereits eigenständig eine gesicherte Lebensgrundlage geschaffen, die sie aufgeben müssten, falls sie wieder zurückgeschickt werden sollten. Buß nannte die Regelung für Bürgerkriegsflüchtlinge wichtig, aber nicht ausreichend. Sie werde neue Härtefälle hervorrufen. „Ich hätte mir deshalb gewünscht, dass neben ökonomischen Interessen auch humanitäre Gesichtspunkte berücksichtigt worden wären“, sagte Buß.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen