: das hurengesetz
Positionsbestimmung
„Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame und einklagbare Forderung“, heißt es im „Gesetzentwurf zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage der Prostituierten“, der gestern im Bundestag diskutiert wurde.
Mit diesem Gesetz will Rot-Grün in Zukunft Gerichtsurteile vermeiden, die die Verträge zwischen Freiern und Huren als „sittenwidrig“ und damit als unwirksam bezeichnen. Damit soll möglich werden, dass Huren Freier auf ihren Lohn verklagen und auch Verträge mit BordellbetreiberInnen abschließen können. Es würde ihnen auch den Zugang zu Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung eröffnen.
PDS und FDP kritisierten den Entwurf als nicht weitgehend genug: Auch das Werbeverbot und die Sperrgebietsverordnung müssten fallen, so die FDP-Abgeordnete Ina Lenke. Für die CDU leistete Ilse Falck nur schwachen Widerstand: Man dürfe „nicht leichtfertig seine Wertvorstellungen preisgeben“, gab sie zu bedenken, räumte aber ein, dass die soziale Lage der Huren verbessert werden müsse. Sie bejahte die Prostitution sogar weitgehender als die Regierungsfraktionen: „Manchmal ist man geneigt zu sagen: Es muss sie sogar geben“, bekannte Falck. OES
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen