das hurengesetz

Positionsbestimmung

„Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame und einklagbare Forderung“, heißt es im „Gesetzentwurf zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Lage der Prostituierten“, der gestern im Bundestag diskutiert wurde.

Mit diesem Gesetz will Rot-Grün in Zukunft Gerichtsurteile vermeiden, die die Verträge zwischen Freiern und Huren als „sittenwidrig“ und damit als unwirksam bezeichnen. Damit soll möglich werden, dass Huren Freier auf ihren Lohn verklagen und auch Verträge mit BordellbetreiberInnen abschließen können. Es würde ihnen auch den Zugang zu Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung eröffnen.

PDS und FDP kritisierten den Entwurf als nicht weitgehend genug: Auch das Werbeverbot und die Sperrgebietsverordnung müssten fallen, so die FDP-Abgeordnete Ina Lenke. Für die CDU leistete Ilse Falck nur schwachen Widerstand: Man dürfe „nicht leichtfertig seine Wertvorstellungen preisgeben“, gab sie zu bedenken, räumte aber ein, dass die soziale Lage der Huren verbessert werden müsse. Sie bejahte die Prostitution sogar weitgehender als die Regierungsfraktionen: „Manchmal ist man geneigt zu sagen: Es muss sie sogar geben“, bekannte Falck. OES