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Ausländerbehörde unbarmherzig

Dass die Togolesin Ramanou Muyibatou in Hamburg viele Bekannte hat, ist für die Ausländerbehörde kein Grund, die querschnittsgelähmte Frau hier leben zu lassen. Im Gegenteil: Wenn so viele Menschen der schwerkranken Frau Unterstützung anbieten, könnten sie diese ebenso gut in Mecklenburg-Vorpommern besuchen, argumentierte das Amt und lehnte den Umverteilungsantrag von Ramanou M. ab. Deren Hamburger Rechtsanwältin Marlene Schmid-Czarnetzki hat dagegen Klage eingereicht.

Ihre schweren Verletzungen hat Ramanou M. in Hamburg erlitten. Vorigen Oktober sprang sie zusammen mit einer anderen Frau aus dem vierten Stock eines Hauses, als sie eine Polizeikontrolle vermuteten. Denn in Hamburg durfte sie nicht sein, weil sie ihren Asylantrag in Mecklenburg-Vorpommern gestellt hatte und sich wegen der „Residenzpflicht“ für Flüchtlinge nur dort aufhalten durfte. Nachdem Ramanou M. zunächst im AK St. Georg behandelt wurde, kam sie gegen ihren Willen in ein Pflegezent-rum in Schwerin. Soziale Kontakte hat sie dort nicht.

Gegen diese Residenzpflicht protestieren Flüchtlinge und UnterstützerInnen seit gestern in Berlin mit zahlreichen Aktionen. Zur Abschluss-Demonstration morgen um 12 Uhr am Alexanderplatz fahren auch Busse aus Hamburg (7 Uhr, ZOB). ee

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