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Fusionen erschweren

BERLIN ap ■ Die Bundesregierung will Unternehmensvorstände mit erheblichen Verteidigungsrechten gegen feindliche Übernahmen ausstatten. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte gestern, ein entsprechender Gesetzesentwurf solle am 30. Mai im Kabinett verabschiedet und im Juni vom Bundestag debattiert werden. Als eine von mehreren Möglichkeiten zur Abwehr feindlicher Übernahmen nannte er die Ausweitung des Zeitraums, in denen die Hauptversammlung zu Gegenmaßnahmen ermächtigt werden kann. Die Welt hatte in ihrer Montagsausgabe über Einzelheiten aus dem Entwurf berichtet. So soll der Gültigkeitszeitraum für Vorratsbeschlüsse von 5 auf 18 Monate ausgeweitet werden. In der Hauptversammlung sollten die Beschlüsse dazu mit einer Dreiviertelmehrheit gefasst werden. Mit ihren Vorstellungen liegt die Bundesregierung auf Konfrontationskurs zur EU-Kommission, die feindliche Übernahmen erheblich erleichtern will.

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