: Unzufriedene Asten
■ Studierenden-Kritik am Hochschulgesetz, das so gut wie verabschiedet ist
Es gehe nur noch um „technische Details“ sagte Wolfgang Marx (SPD), Vorsitzender des Wissenschaftsausschusses, vor der gestrigen letzten Sitzung zum Thema Hochschulgesetz. Im Anschluss würden die Fraktionen ihre Voten abgeben und das Gesetz bei der nächsten Bürgerschaftssitzung verabschieden.
Die drei Asten von Fachhochschule, TU-Harburg und Universität nahmen die Sitzung zum Anlass, nochmals drei Kritikpunkte zu benennen: Das Gesetz schließe zwar Studiengebühren für „grundständige Studiengänge“ aus, heisst es in der Erklärung. Für „postgraduale Studiengänge“ könnten jedoch Gebühren verlangt werden. Ausserdem dürften die Hochschulen für „besondere Leistungen und für die Benutzung ihrer Einrichtungen“ wie Computer Geld nehmen: „So schleichen sich durch die Hintertür wieder Gebühren ein“.
Die „inneruniversitäre Demokratie“ werde durch die „Machtstellung der Präsidenten“ beeinträchtigt. Dessen Abwahl sei zwar theoretisch möglich, aber „die Hürden dafür sind unangemessen hoch“. Auch die Beibehaltung der „Zwangsberatung“ für Studierende nach Überschreitung der Regelstudienzeit ist Hamburgs Asten ein Dorn im Auge. Sie fürchten zudem, dass die einzelnen Hochschulen, denen das neue Gesetz viel Freiraum gibt, künftig per Satzung ein „repressives Beratungssystem einführen“, infolge dessen Studierende „frühzeitig exmatrikuliert“ werden.
Marx dazu: Die Frage der Studiengebühren sei „klar und eindeutig gelöst“, sagt er. „Kein Mensch denkt daran, zusätzliche Gebühren zu schaffen“. In der Frage der universitären Demokratie hatte es bereits ein Zugeständnis gegeben. So hat ein Präsident nicht, wie ursprünglich vorgesehen, dass alleinige Vorschlagsrecht für die Vize-Präsidenten. In der Frage der „Pflichtberatung“ sei man der Ansicht, „das sich diese bewährt hat“, sagt Wolfgang Marx. „Dass Studierende das anders sehen, ist uns bekannt. Daran können wir nichts ändern“. Kaija Kutter
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