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LBK zahlt für lesbisches Paar

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat sich erstmals mit der Klage eines lesbischen Paares mit Kindern auf einen so genannten familienbezogenen Ortszuschlag beschäftigt: Kurz vor der Verhandlung vor dem Gericht gestern lenkte der Arbeitgeber, der Landesbetrieb Krankenhäuser LBK aber ein und gestand der Hamburger Klägerin Silke Burmeister den erhöhten Ortszuschlag wegen des Unterhalts für die beiden leiblichen Kinder ihrer Lebensgefährtin zu. Nach einer Anhörung einigten sich die Parteien.

„Das ist ein Durchbruch, ein politischer Erfolg“, freute sich Burmeister. Und auch aus Sicht ihrer Anwältin Birgit Schlichting könne das Urteil „weitreichende Konsequenzen“ haben. Die Hamburger Ehe macht es möglich: Burmeister und ihre Lebensgefährtin haben ihre Partnerschaft eintragen lassen. Die Kinder waren 1996 und 1998 nach künstlicher Befruchtung geboren worden. Der Ortszuschlag wird normalerweise gewährt, wenn beide verheirateten EhepartnerInnen in einer Stadt leben und für die Erziehung ihrer Kinder aufkommen.

Die Hamburger Ehe sei für den LBK Zeichen für eine sittliche Verpflichtung zum Kindesunterhalt, erklärte der LBK. Darum werde der Zuschlag gezahlt. kva/lno

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