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Kassenbeiträge gerecht

Karlsruhe: Höhere Krankenkassen-Beiträge für Selbstständige verstoßen nicht gegen Grundgesetz

KARLSRUHE rtr ■ Selbstständige müssen höhere Mindestbeiträge in die gesetzlichen Krankenkassen zahlen als Angestellte. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe veröffentlichte gestern einen Beschluss, nach dem diese Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Die unterschiedliche Behandlung der Versicherten sei durch die Steuererleichterungen für Selbstständige gerechtfertigt.

Die Entscheidung betrifft Selbstständige, die unter einem bestimmten Einkommen liegen, so dass sie eigentlich nur sehr niedrige oder gar keine Krankenkassenbeiträge zahlen müssten. Sie sind jedoch zur Zahlung eines monatlichen Mindestbeitrages an ihre Krankenkasse verpflichtet, der sich nach einem fiktiven Mindesteinkommen berechnet. Da dieses bei Unternehmern höher angesetzt wird als bei anderen freiwillig Versicherten, müssen sie deutlich mehr Mindestbeiträge zahlen, teilten die Richter mit. (Az.: 1 BvL 4/96).

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