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Genmais darf nicht blühen

BERLIN dpa ■ Der auf einigen Feldern Schleswig-Holsteins wachsende gentechnisch veränderte Mais darf nicht blühen. Das Verwaltungsgericht in Schleswig hat am Mittwoch eine entsprechende Verfügung des Kieler Umweltministers Klaus Müller (Grüne) teilweise bestätigt. Demnach dürfen die Pflanzen nicht bis zur Blüte reifen, aber als Viehfutter genutzt werden. Müller hatte das sofortige Unterpflügen der Früchte gefordert. Dagegen hatten sich acht Landwirte gewandt, weil der Mais ungefährlich sei (Az.: 1 B 33/01). Die Bauern hatten sich auf den Bonner Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter und das Berliner Robert-Koch-Institut berufen, die durch den Mais keine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt sahen. Zudem hätten die acht Betroffenen nichts von der genetischen Veränderung der Pflanzen gewusst. Die Richter sahen allerdings das Risiko der „unkontrollierten Ausbreitung“ der Pflanzen, dem durch Ernte vor der Blüte begegnet werden könne.

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