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„Liebe taz...“ Ignoranz

„Zu alt für eigenen Willen“, taz bremen vom 2. Juli

Nach dem aktuellen Betreuerrecht, welches die Wünsche der Betreuten mit einbeziehen soll, sollte Frau H. nicht so einfach ins Heim abgeschoben werden. Oder ist dies abhängig von der Meinung des gesetzlich bestellten Betreuers, der „aus langjähriger Erfahrung“ weiß, was das Beste für die Betreute ist, ohne sie eigentlich zu kennen und auch keine Bereitschaft zeigt, sie noch kennen zu lernen? Bei weitaus mehr als hundert Klienten keine leichte Aufgabe. Es gab nie einen konstruktiven Dialog zwischen dem bereits bestehenden Nachbarschaftshilfe-Team und dem Betreuer wegen dessen Ignoranz gegenüber der Lebenssituation seiner Betreuten. Im Gegenteil wurde das Team beschuldigt, Frau H. als Forschungsobjekt zu miss-brauchen, sich lediglich an ihr zu bereichern, Gutachter und Heimleiter zu beeinflussen und gegen einzelne Nachbarschaftshelfer wurden Hausverbote ausgesprochen. Herr Rechtsanwalt und Betreuer Bensch ist zudem der Meinung, dass sich Frau H. in einem verwahrlosten Zustand befindet, was pflegerische Maßnahmen und äußeres Erscheinungsbild seiner Betreuten betrifft. Wenn sich Frau H. beim Essen voll kleckert und sich nicht gleich darauf die Kleidung wechseln lassen möchte, aus einer mit Altersdemenz zusammenhängenden Angst heraus, man wolle ihre Kleider wegnehmen, sollte man sie mit Medikamenten gefügig machen und so ihr letztes bisschen Eigenständigkeit nehmen? Warum soll stets der äußere Schein gewahrt und die inneren Gefühle und Wünsche verdeckt werden? Und ist die Würde des Menschen wirklich unantastbar?

Klaus Rest

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