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Gegen Schläger & Störenfriede

■ Polizeigesetz: Jetzt das Wegweisungsrecht

Nach dem Kompromiss um den lange umstrittenen finalen Rettungsschuss fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP) jetzt, das Wegweisungsrecht in das neue Polizeigesetz einzubringen. Die Novelle des seit 1983 geltenden Gesetzes soll im August in der Bürgerschaft verabschiedet werden. Um häuslicher Gewalt besser begegnen zu können, sollen per „Wegweisung“ Schläger und Störenfriede von ihrer Wohnung ferngehalten werden können. Die GdP würde es „begrüßen“, wenn die Polizisten über den Platzverweis hinaus handeln könnten, „wenn Streitigkeiten in Familien, bei Paaren oder in Wohngemeinschaften eskalieren.“ Auch Matthias Güldner, innenpolitischer Sprecher der Grünen, will die Wegweisung ins Polizeigesetz einfließen lassen. „Fast täglich müssen in Bremen Frauen mit Kindern vor ihrem Partner in die Frauenhäuser flüchten, obwohl ihr Verbleib in der eigenen Wohnung und der Schutz vor häuslicher Gewalt sichergestellt werden könnte.“ Für die abschließende Debatte des Polizeigesetzes in der Bürgerschaft kündigte Güldner einen umfassenden Änderungsantrag der Grünen an: „Im Zentrum des Antrages werden auch die Grundrechtseinschränkungen der Koalition stehen.“ Am Abstimmungsverhalten von CDU und SPD werde sich zeigen, ob die Koalition „das Wohl der Bürgerinnen oder nur vordergründige Sicherheitsrhetorik im Sinn hat“, sagte Güldner. ksc

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