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Senat steckt Treffer ein

■ Lärmexpertise zum Flughafen-Ausbau revidiert

Die GegnerInnen des Flughafen-Ausbaus haben gestern einen Punktsieg errungen. Vor dem Oberverwaltungsgericht stellte der Berliner Privatdozent Christian Maschke klar, dass sein 1996er Lärmgutachten von der Planfeststellungsbehörde falsch verstanden worden sei und seine Vorschläge im Lichte neuer Erkenntnisse teilweise neu zu interpretieren seien. Der Vorsitzende Richter Dierk Müller-Gringulis legte den VertreterInnen des Senats daher nahe, die Lärmgrenzwerte im Planfeststellungsbeschluss herabzusetzen. „Die Beklagte musste Treffer einstecken“, stellte der Vorsitzende fest.

Das Gutachten Maschkes und seines Kollegen Karl Hecht, beide langjährige Leiter der Schlaflabors der TU Berlin und der Charité, liegt dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde. Nächtliche Dauerschallpegel von 41 Dezibel (dB(A)) und Spitzenpegel von 60 Dezibel, wie sie dort für zumutbar erklärt würden, seien durch sein Gutachten nicht gedeckt, sagte Maschke.

Die Experten gehen unter Berufung auf das Gros der Fachliteratur davon aus, dass ab einem Dauerschallpegel von 32 Dezibel und einem Spitzenpegel von 52 bis 53 Dezibel eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden könne. Bei solchen Spitzenwerten wachen 8 bis 10 Prozent der SchläferInnen auf. Anders als im 1996er Gutachten behauptet, müssten diese Werte während der ganzen Nacht eingehalten werden, sagte Maschke. Die These, dass Schlafunterbrechungen während der Zeit des Nachtflugverbots kompensiert werden könnten, könne er nicht aufrecht erhalten.

Dem von Hamburg aufgebotenen Gutachter Gerd Jansen aus Essen gelang es nicht, Maschkes Vorwurf zu entkräften, er stütze sich auf veraltete Literatur. Maschkes Spitzenpegel von 52-53 dB wertete er jedoch als im Sinne der vorbeugenden Medizin sehr weitgehend.

Der Richter ließ durchblicken, er halte Maschkes Argumente insgesamt für überzeugender. Da sich der Senat bei der Planfeststellung 1996 auf Maschke und Hecht gestützt habe, könnte er das doch auch weiterhin tun und den Feststellungsbeschluss entsprechend verändern, schlug er vor – als versöhnliche Geste gegenüber den KlägerInnen. Gernot Knödler

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