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Zeit zum Nachdenken

■ Senat erwägt Änderung des Planbeschlusses zum Flughafenausbau

Im Rechtsstreit um den Ausbau des Flughafens Fuhlsbüttel hat das Oberverwaltungsgericht der Wirtschaftsbehörde Zeit zum Nachdenken eingeräumt. Der Vorsitzende Richter Dierk Müller-Gringulis terminierte die Entscheidung des Gerichts auf den 4. September. Bis dahin kann sich die Behörde überlegen, ob sie die umstrittenen Lärmgrenzwerte im Planfeststellungsbeschluss herabsetzen möchte. Auch ein Vergleich wäre möglich.

Hintergrund ist ein Gutachterstreit um die Höhe der Dauerschall- und Spitzenpegel, denen die AnwohnerInnen des Flughafens während der Nacht ausgesetzt werden dürfen. Christian Maschke, dessen Gutachten 1996 Grundlage für den Planfeststellungsbeschluss war, hatte seine Aussagen in dem Beschluss teils nicht wiedergefunden und teils aufgrund neuer Erkenntnisse revidiert (taz berichtete).

Aus Sicht eines Anwalts der Stadt, Carsten Bittner, geht es darum, ob die neuen Werte die Grenze der objektiven Zumutbarkeit für die AnwohnerInnen beschreiben oder nur einer großzügig ausgelegten Gesundheitsvorsorge entsprechen. Den Vorschlag des Vorsitzenden, aus politischen Gründen die niedrigeren Werte einzusetzen, wolle die Wirtschaftsbehörde „wohlwollend prüfen“, sagte Bittner der taz.

Strittig ist weiterhin, mit welchem Zuwachs an Flugverkehr die AnwohnerInnen in Zukunft zu rechnen haben und wieviel davon erst durch den Ausbau des Airports möglich wird. Die Kläger beantragten zu überprüfen, ob der Flugbetrieb nicht anwohnerfreundlicher abgewickelt werden könnte und ob eine Entschädigung gezahlt werden müsse, weil Gärten und Balkone wegen des Lärms nur eingeschränkt genutzt werden könnten.

Klägeranwalt Michael Günther ist hoffnungsvoll: „Wir sind in einer Umbruch-Situation, was den Fluglärm betrifft“, sagte er der taz. Künftig würden wohl niedrigere Lärm-Grenzwerte gefordert werden. Er könne sich nicht vorstellen, dass das Gericht die Klagen ganz abweisen werde. Gernot Knödler

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