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Mullahs hinterm Katheder

Verwaltungsgericht weist Schulverwaltung an, der vom Verfassungsschutz beobachteten Islamischen Föderation die Erlaubnis zum Religionsunterricht zu erteilen. Montag finden die ersten Stunden statt

von PHILIPP GESSLER

Die Islamische Föderation darf ab Montag in der Hauptstadt Religionsunterricht erteilen. Das Verwaltungsgericht gab einem so genannten Eilrechtsschutzantrag der Föderation statt, mit der der Zusammenschluss von rund 25 Vereinen und Initiativen erreichen wollte, dass er nach den Ferien in zwei Berliner Schulen tätig werden darf. Die Föderation wird als extremistisch eingestuft und vom Verfassungsschutz beobachtet.

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geht zumindest für dieses Schuljahr ein jahrelanger Streit über die Lehrabsichten der Föderation zu Ende. Schon seit dem Jahre 1980 legte sie dem Land Lehrpläne für ihren Religionsunterricht vor. Die Schulverwaltung lehnte diesen Unterricht jedoch immer wieder mit dem Argument ab, die Föderation sei keine Religionsgemeinschaft – und nur eine solche dürfe Religionslehrer in Berliner Schule schicken. Dagegen klagte die Föderation. Ende 1998 entschied das Oberverwaltungsgericht rechtskräftig, dass der Föderation tatsächlich der Status einer Religionsgemeinschaft zustehe. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im vergangenen Jahr das Urteil und forderte den Senat auf, den Unterricht „möglichst rasch“ zuzulassen.

Dennoch weigerte sich die Schulverwaltung weiter, der Föderation die Lehrerlaubnis zu erteilen. Sie begründete dies damit, dass die von der Förderation vorgelegten Rahmenpläne nicht die Gewähr dafür böten, dass tragende Prinzipien der Verfassung wie etwa die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Umsetzung der Unterrichtspläne beachtet würden. Daraufhin hatte die Föderation Klage gegen die Ablehnung der Lehrerlaubnis eingelegt und sogar Beugehaft und ein Zwangsgeld in Höhe von 200.000 Mark beantragt.

Nun hat das Verwaltungsgericht in Form einer einstweiligen Anordnung die Schulverwaltung angewiesen, den Unterricht der Föderation zu genehmigen. Zwar kann die Schulverwaltung dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen – dies hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Die Sprecherin der Schulverwaltung hob jedoch hervor, dass die Klage der Föderation in der Hauptsache noch gar nicht entschieden sei. Der Vize-Pressesprecher des Gerichts erklärte, eine solche Entscheidung sei erst in einigen Monaten zu erwarten. Die Experten der Schulverwaltung gehen von einem Urteil in etwa einem Jahr aus.

Nach Informationen des Sprechers der Föderation, Burhan Kesici, werde seine Organisation nun jeweils einen Lehrer in die Fichtelberg-Grundschule (Friedrichshain) und die Rudolf-Wissell-Grundschule (Mitte) entsenden. Er verwies zudem darauf, dass auch die Grünen bei ihrem ersten Eintritt in den Senat Ende der Achtzigerjahre vom Verfassungsschutz beobachtet worden seien. Zwar tauchen immer wieder Hinweise auf, die nahe legen, dass die Föderation durch die laut Verfassungsschutzbericht extremistische Islamisten-Organisation „Milli Görüs“ stark beeinflusst wird. Kesici betonte gestern jedoch, er wolle über das Thema „Milli Görüs“ nicht reden.

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