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Auf dem Prüfstand

Drei Länder klagen gegen Risikostrukturausgleich der Krankenkassen. Die wiederum kündigen Revision an

ESSEN dpa ■ Die unionsregierten Länder Hessen, Bayern und Baden-Württemberg haben einen Tag nach der Niederlage der Krankenkassen im Pilotverfahren gegen den Risikostrukturausgleich Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Damit kommen die Ausgleichszahlungen, die reiche Kassen an ärmere leisten müssen, erneut auf den Prüfstand. Jährlich werden durch die Ausgleichszahlungen rund 24 Milliarden Mark an Mitgliedsbeiträgen umverteilt.

Grundlage der Klage ist ein Rechtsgutachten der Uni Tübingen. Darin wird dargelegt, „dass der Risikostrukturausgleich gegen wesentliche finanzverfassungsrechtliche Normen verstößt“. Die Landesregierung habe bisher vergeblich eine Reform des „ungerechten und nicht mehr verantwortbaren Ausgleichsverfahrens“ gefordert, so Sozialminister Repnik (CDU).

Unterdessen kündigten die mit ihrer Klage unterlegenen Kassen Revision beim Bundessozialgericht an. Das Landessozialgericht hatte gestern die Vorschriften für den RSA für rechtmäßig erklärt (Az.: L5 KR 109/00 und andere). Nach dem Vorwurf der Kassen sollen mindestens eine Million „Karteileichen“ mitberechnet worden sein.

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