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in kürze KINDERGELD/FLÜCHTLINGEStatus muss stimmen

Deutschland darf Kindergeldzahlungen an Ausländer davon abhängig machen, dass ihr Aufenthaltsstatus gefestigt ist. Das entschied der Europäische Gerichtshof. Das gilt für Aufenthaltserlaubnis und -berechtigung, nicht für Geduldete und Befugte. (Az. C-95/99, C-180/99) (afp)

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