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Auch Schlangen wollen wohnen

Bückeburg (taz) –Das Reptil solle verschwinden, forderte der Vermieter. Doch die 80 Zentimeter lange Königsnatter Eva darf einem Mieter weiterhin Gesellschaft leisten, entschied das Amtsgericht Bückeburg. Das wichtigste Kriterium war für die Richter, dass die Schlange ungiftig war, teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS mit. Von dem Tier gingen weder Geruchs- und Geräuschbelästigungen, noch sonstige Gefahren aus, hieß es in dem Urteil.

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