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Deutsche Ängste

Die Ausweitung der Verdachts-Meldepflicht auf Anwälte stieß in Deutschland auf erheblichen Widerspruch. Rechtsanwälte dürften nicht zu „Spitzeln gegen ihre Mandanten“ gemacht werden, kritisierte der Deutsche Anwaltverein (DAV). Die Vertraulichkeit der Beziehungen zwischen rechtssuchendem Bürger und Anwälten müsse gewahrt bleiben. Mit der jetzt verabschiedeten Richtlinie können die Anwälte allerdings leben, sagte DAV-Sprecher Swen Walentowski. Die Meldepflicht betrifft sie nur noch, wenn sie für ihre Mandanten Geld und Immobilien verwalten oder Treuhandgesellschaften gründen. Klargestellt ist außerdem, dass die anwaltliche Schweigepflicht im Gerichtsverfahren und sogar bei jeder Rechtsberatung gilt. Unzulässig ist nur, dass ein Anwalt bei der Rechtsberatung aktiv an Geldwäsche-Handlungen teilnimmt. Dass sich Anwälte strafbar machen, wenn sie selbst Geld aus einer kriminellen Vortat waschen, ist indes nichts Neues. Im Juli dieses Jahres entschied der Bundesgerichtshof, dass bereits die Annahme von Honoraren, die aus solchen Geldern stammen, als Geldwäsche bestraft werden kann. Der DAV befürchtet, dass sich für Anwälte das Honorar-Problem noch verschärfen wird, wenn Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, künftig auch schwere Steuerhinterziehung als „Vortat“ einer Geldwäsche anzusehen. CHR

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