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Haftbefehl gegen SSS-Mitglieder

DRESDEN afp ■ Gegen drei Mitglieder der verbotenen rechtsextremistischen Gruppierung „Skinhead Sächsische Schweiz“ (SSS) ist Haftbefehl erlassen worden. Wie die Staatsanwaltschaft gestern in Dresden mitteilte, wird den Tatverdächtigen im Alter zwischen 18 und 23 Jahren gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Sie sollen Anfang Oktober auf dem Gelände eines Jugendclubs in Pirna grundlos zwei linke Jugendliche im Alter von 17 und 20 Jahren zusammengeschlagen haben. Einem Opfer hätten die Täter mit Springerstiefeln ins Gesicht getreten. Dabei erlitt der Jugendliche laut Staatsanwaltschaft einen Jochbeinbruch. Die SSS war im Frühjahr vom sächsischen Innenminister Klaus Hardraht (CDU) verboten worden. Begründet wurde das Verbot mit den verfassungsfeindlichen Zielen der Organisationen, die sich offen zum Nationalsozialismus bekennen würden und für ihre politischen Ziele auch Straftaten begingen.

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