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vor 13 jahren

Der lesbare Ausweis

Die Furcht vor dem „gläsernen Bürger“ bestimmte schon 1988 die Diskussion über die Einführung des maschinenlesbaren Personalausweises. Grenzbeamten oder Polizisten könnten, so die damaligen Bedenken, ohne Wissen des Inhabers bei jeder Kontrolle ihre Fahndungsdateien aktualisieren. Befürchtungen, auch Kaufhäuser, Banken oder Krankenkassen könnten den Ausweis zur automatischen Errichtung von Dateien nutzen, zerstreuten sich allerdings rasch: Paragraf 3 a des Gesetzes über den neuen Personalausweis verbot selbst „Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen“ die Nutzung des Ausweises zum Abruf personenbezogener Daten. Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele rief dennoch zum „weichen Boykott“ des neuen Dokumentes auf: Man könne die amtliche Computerkarte ja unverzüglich wieder verlieren . . .  FRA