: kabinettsbeschluss
„Besondere Auslandsverwendung“
„Die Beteiligung an der Operation Enduring Freedom ist zunächst auf zwölf Monate begrenzt. [. . .] Im Rahmen der Operation werden bis zu 3.900 Soldaten mit entsprechender Ausrüstung bereitgestellt: ABC-Abwehrkräfte, ca. 800 Soldaten; Sanitätskräfte, ca. 250 Soldaten; Spezialkräfte, ca. 100 Soldaten; Lufttransportkräfte, ca. 500 Soldaten; Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreitkräfte, ca. 1.800 Soldaten; erforderliche Unterstützungskräfte, ca. 450 Soldaten. [. . .] Einsatzgebiet ist das Gebiet gemäß Art. 6 des Nordatlantikvertrags, die arabische Halbinsel, Mittel- und Zentralasien und Nord-Ost-Afrika sowie die angrenzenden Seegebiete. [. . .] Es werden eingesetzt: nur Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie aufgrund freiwilliger Verpflichtung für besondere Auslandsverwendungen Grundwehrdienstleistende, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten [. . .]. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 58 a des Bundesbesoldungsgesetzes.“
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