: Sanfte Töne, alter Druck
■ Schon der alte Senat kürzte Hamburgern die Sozialhilfe, nach eigenen Angaben in fast 500 Fällen
Wer arbeiten kann, aber nicht will, dem werde die Sozialhilfe gekürzt. Diese Ankündigung von Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jas-tram (CDU) sei „absolut nichts Neues“, bemerkt der Sozialexperte des Regenbogen, Dirk Hauer. Sozialdemokratisch geführte Sozialämter hätten dies „geradezu exzessiv“ betrieben. Vor allem Menschen, die Sozialhilfe neu beantragten, seien mit dem Hinweis, sie könnten jederzeit Arbeit finden, wenn sie wollten, wieder weggeschickt worden.
„Es war bisher auch schon Praxis, dass Sozialhilfe gekürzt wurde“, bestätigt auch Sozialbehördensprecherin Ute Winkelmann-Bade. „Gegenwärtig beziehen rund 470 Sozialhilfebeziehende gekürzte Leistungen, weil sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit abgelehnt oder die Teilnahme an einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme verweigert haben“, heißt es in der Antwort des rot-grünen Senats auf eine CDU-Anfrage vom Ausgust 2001. 50 Personen sei die Hilfe ganz gesperrt worden.
Auch wurden seit 1996 jährlich Quoten vorgegeben, wie viele Hilfeempfänger aus der Sozialhilfe losgelöst werden sollen. Die Zahl der Hilfeempfänger sank von 137.000 im Jahr 1998 auf 117.000 im Dezember vergangenen Jahres. Damals hatten auch Sachbearbeiter protestiert, weil sie kaum noch Personen vermitteln konnten. „Einen Alkoholiker kann man nicht in Arbeit drängen“, kritisierte die ÖTV-Referentin Cornelia Frieß. „Der braucht eine ganz andere Hilfe.“
Dies sieht die neue Sozialsenatorin ähnlich. Statt Laubharken für drei Mark die Stunde zu verordnen, plädiert auch sie für „Beratung“, „Ursachenforschung“ und „Qualifikation“. „Schnieber-Jastram steht für sanftere Töne in der CDU“, sagt Hauer. „Dieselben, wie wir sie schon in den letzten Jahren von Frau Roth gehört haben.“ In der Praxis habe dies jedoch bedeutet, dass Menschen kein Geld, sondern Listen von Leiharbeitsfirmen in die Hand bekamen, deren oft sehr schlecht bezahlte Jobs als „zumutbar“ galten. Und gegen zwangsweises Harken und für sozialversicherte Beschäftigungsmaßnahmen, so Hauer, sprächen schon finanzielle Gründe. Nur durch letztere erlangen Sozialhilfeemfänger Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und das zahlt nicht die Stadt. kaj
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